FAQ
GS Consulting begleitet qualifizierte Fachkräfte und Unternehmen auf dem Weg zu einer erfolgreichen beruflichen Integration in Deutschland.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der gesamte Weg bis zur Arbeitsaufnahme in Deutschland?
Es gibt keine einheitliche Dauer. Sie hängt unter anderem vom Beruf, der Anerkennung, dem Sprachniveau, einem passenden Arbeitgeber, dem Land und dem Visumverfahren ab. GS Consulting koordiniert die vereinbarten Schritte, hat aber keinen Einfluss auf Bearbeitungszeiten von Behörden, Botschaften oder Arbeitgebern.
Muss ich schon Deutsch sprechen, um mich zu bewerben?
Nein. Sie können Ihr Profil einreichen, bevor Sie das endgültig erforderliche Sprachniveau erreicht haben. Das notwendige Niveau hängt von Beruf, Arbeitgeber und Verfahren ab. GS Consulting kann kostenpflichtige Online-Deutschangebote zur Vorbereitung anbieten.
Wie lange brauche ich für A2, B1 oder B2?
Das hängt vom Ausgangsniveau, der Kursintensität, dem Selbststudium und der Regelmäßigkeit ab. Nach einer Einstufung kann ein realistischer Lernplan erstellt werden. Eine feste Lerndauer wird nicht garantiert.
Stellt GS Consulting ein offizielles Sprachzertifikat aus?
Nein. GS Consulting unterrichtet und bereitet auf Prüfungen vor. Wenn ein offizieller Nachweis erforderlich ist, muss die Prüfung bei einer von den deutschen Stellen anerkannten Prüfungsorganisation abgelegt werden.
Wie lange dauert ein Visumverfahren?
Die Dauer hängt von Visumart, zuständiger Auslandsvertretung, Terminlage und Einzelfall ab. GS Consulting kann die Vorbereitung unterstützen, entscheidet aber weder über Termine noch über das Visum.
Kann ein Verfahren beschleunigt werden?
In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber prüfen, ob ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Betracht kommt. Die Voraussetzungen sind einzelfallabhängig; ein positives Ergebnis wird dadurch nicht garantiert.
Brauche ich vor dem Visumantrag schon ein Arbeitsplatzangebot?
Bei mehreren Aufenthaltstiteln für qualifizierte Beschäftigung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot wesentlich. Andere Wege haben andere Voraussetzungen. Maßgeblich ist immer der individuelle Fall.
Muss mein Abschluss in Deutschland anerkannt werden?
Das hängt von Beruf und Aufenthaltsweg ab. Reglementierte Berufe, insbesondere bestimmte Gesundheitsberufe, unterliegen besonderen Anerkennungs- und Berufszugangsregeln. GS Consulting kann Sie durch die Anerkennungsschritte begleiten.
Was ist ein Defizitbescheid?
Bei einer Anerkennungsprüfung kann die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation feststellen. Der Bescheid beschreibt die Unterschiede und gegebenenfalls notwendige Ausgleichsmaßnahmen.
Kann ich in einem anderen Beruf als meinem Ausbildungsberuf arbeiten?
Das kann je nach Beruf, Stelle und Einwanderungsweg möglich sein. Reglementierte Berufe bleiben an besondere Vorgaben gebunden. GS Consulting prüft die Plausibilität des Vorhabens vor einer Vermittlung.
Gibt es eine Altersgrenze für eine Bewerbung?
GS Consulting legt keine allgemeine Altersgrenze fest. Ab 45 Jahren können jedoch bei bestimmten Einwanderungswegen zusätzliche Anforderungen, etwa an Gehalt oder Altersvorsorge, gelten. Darauf weisen wir vor Beginn der Schritte hin.
Kann der Arbeitgeber meine Anreise finanzieren?
Eine Kostenübernahme für Reise oder Ankunft kann direkt zwischen Bewerber und Arbeitgeber vereinbart werden. GS Consulting garantiert keine solche Übernahme und finanziert keine Flugtickets.
Sucht GS Consulting eine Wohnung für mich?
Nein. GS Consulting bietet keine Wohnungssuche an. Diese Leistungsgrenze wird bewusst klar kommuniziert.
Wer bezahlt die Deutschkurse von GS Consulting?
Die Online-Deutschkurse von GS Consulting sind kostenpflichtig und werden vom Kandidaten bezahlt. Preis und Bedingungen werden vor Kursbeginn mitgeteilt.
Welche weiteren Kosten trägt der Kandidat?
Kosten werden vor Beginn der Begleitung transparent mitgeteilt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kandidat insbesondere Kosten für beglaubigte Übersetzungen, gegebenenfalls Legalisationen oder Beglaubigungen, Anerkennungsverfahren sowie den Versand anerkennungsbezogener Unterlagen.
Kann ich mich initiativ bewerben?
Ja. GS Consulting nimmt Initiativbewerbungen auch ohne aktuell passende veröffentlichte Stelle an. Daraus entsteht jedoch keine Beschäftigungsgarantie.
Garantiert GS Consulting einen Arbeitsplatz?
Nein. GS Consulting erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig; über die Einstellung entscheidet ausschließlich der Arbeitgeber.
Garantiert GS Consulting Visum oder Anerkennung?
Nein. Visum- und Anerkennungsentscheidungen treffen ausschließlich die zuständigen Behörden. GS Consulting kann vorbereiten, orientieren und begleiten, aber keine positive Entscheidung garantieren.
Welche Unterstützung ist nach der Ankunft möglich?
Mit Zustimmung des Arbeitgebers und je nach vereinbarter Leistung kann GS Consulting die Ankunft begleiten, bei bestimmten Behördengängen unterstützen und bis zum Arbeitsbeginn nachfassen.
Was passiert bei Ablehnung eines Visums oder einer Anerkennung?
Im Rahmen der vereinbarten Leistung erläutert GS Consulting die Entscheidung und mögliche nächste Schritte. Ob eine andere Option besteht, hängt vom Ablehnungsgrund und den geltenden Regeln ab.
