Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 — Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen GS Consulting (Einzelunternehmen, in Gründung, vertreten durch Lébendé Guy André Sorgho, ansässig in Max-Josef-Weg 3, 69181 Leimen, Deutschland) und dem jeweiligen Kunden. Als Kunden im Sinne dieser Bedingungen gelten sowohl Arbeitsuchende (nachfolgend „Bewerber“ genannt) als auch suchende Arbeitgeber bzw. Unternehmen (nachfolgend „Unternehmen“ genannt). Die von GS Consulting erbrachten Leistungen umfassen insbesondere die internationale Personalvermittlung, die strategische Beratung und Begleitung beim Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland sowie die Unterstützung im gesamten Visumsprozess.
§ 2 — Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Verträge, Angebote, Beratungen sowie für die Bereitstellung digitaler Formulare und Dokumente durch GS Consulting. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen, dem Herunterladen von Formularen oder der Übermittlung von Daten erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von GS Consulting im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 3 — Leistungen von GS Consulting
GS Consulting unterstützt den Bewerber aktiv bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland, berät umfassend im Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, begleitet das behördliche Visumsverfahren und unterstützt bei den ersten Schritten der sozialen und beruflichen Integration vor Ort. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass GS Consulting eine sorgfältige und fachgerechte Dienstleistung erbringt, jedoch keinen Erfolg schuldet. Das Zustandekommen eines konkreten Arbeitsverhältnisses oder die rechtskräftige Erteilung eines Visums kann von GS Consulting nicht garantiert werden.
§ 4 — Allgemeine Pflichten des Bewerbers und des Unternehmens
(1) Der Bewerber verpflichtet sich, alle für die Vermittlung, das Visumsverfahren sowie das Anerkennungsverfahren erforderlichen Angaben und Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell zu übermitteln sowie die notwendigen Dokumente rechtzeitig beizubringen. Jede relevante Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation ist GS Consulting unverzüglich mitzuteilen.
(2) Das suchende Unternehmen verpflichtet sich, die jeweiligen Anforderungsprofile für zu besetzende Stellen präzise zu definieren und GS Consulting unverzüglich zu informieren, sobald eine vorgeschlagene Stelle anderweitig besetzt wurde oder der Personalbedarf nicht mehr besteht.
§ 4a — Verbindlichkeit von Sprachnachweisen und Absichtserklärung
(1) Der Erhalt eines Visums zum Zwecke der Arbeitsaufnahme sowie die erfolgreiche Vermittlung setzen zwingend fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Der Bewerber verpflichtet sich, diese Sprachkenntnisse eigenverantwortlich im Heimatland zu erwerben.
(2) Zur Dokumentation dieses ernsthaften Integrations- und Lernwillens stellt GS Consulting auf der Website eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zum Download bereit. Der Bewerber ist verpflichtet, dieses Dokument vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und GS Consulting per E-Mail zurückzusenden.
(3) In dieser Absichtserklärung wird ein verbindlicher zeitlicher Rahmen vereinbart: Das Erreichen der Niveaustufe A2 (GER) innerhalb von 6 Monaten und das Erreichen der Niveaustufe B1 (GER) innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung. Der Nachweis ist zwingend durch ein offiziell anerkanntes Sprachzertifikat eines nach den Richtlinien der ALTE zertifizierten Instituts (Goethe-Institut, telc, ÖSD, ECL) zu erbringen.
(4) Reicht der Bewerber die Absichtserklärung nicht ordnungsgemäß ein oder versäumt er die vereinbarten Fristen ohne einen triftigen, nachweisbaren Grund, behält sich GS Consulting das Recht vor, die Bearbeitung des Vermittlungsdossiers sowie die Unterstützung im Anerkennungsverfahren vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen.
§ 5 — Honorare und Kostenregelung
(1) Die reine Arbeitsvermittlung ist für den Bewerber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland absolut kostenfrei.
(2) Der Bewerber trägt ausschließlich die Kosten für spezifische, im Vorfeld separat vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. professionelle CV-Optimierung oder individuelles Bewerbungscoaching) sowie jegliche anfallenden Drittkosten. Zu den Drittkosten gehören insbesondere Gebühren für beglaubigte Übersetzungen, Behördengebühren für das Anerkennungsverfahren sowie die Visumsgebühren der deutschen Auslandsvertretungen. Die genauen Beträge und Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand des Dossiers.
(3) Für suchende Unternehmen gelten die Honorarsätze und Zahlungsbedingungen, die im separat abzuschließenden Vermittlungsvertrag individuell und verbindlich vereinbart werden.
§ 5a — Kundenschutz und Anti-Abwerbungsklausel
(1) Das suchende Unternehmen verpflichtet sich, alle ihm von GS Consulting übermittelten Bewerberprofile, Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls an unbefugte Dritte weiterzugeben.
(2) Schließt das Unternehmen oder ein mit ihm rechtlich verbundenes Unternehmen innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Vorstellung des Bewerbers durch GS Consulting einen Arbeits-, Dienst-, Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit diesem Bewerber ab, ohne die reguläre Vermittlung über GS Consulting abzuwickeln und zu vergüten (Direkteinstellung unter Umgehung des Vermittlers), ist das Unternehmen zur Zahlung einer pauschalierten Vermittlungsgebühr und Schadensersatzleistung verpflichtet.
(3) Diese pauschalierte Gebühr beträgt das Dreifache des voraussichtlichen Bruttomonatsgehalts des eingestellten Bewerbers, es sei denn, das Unternehmen kann nachweisen, dass die Einstellung gänzlich unabhängig von der Vermittlungstätigkeit von GS Consulting erfolgt ist.
§ 6 — Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Bewerbern, die als Verbraucher im Sinne des Gesetzes handeln, steht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht nach Maßgabe der separaten Widerrufsbelehrung zu. Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts tritt nur dann ein, wenn der Bewerber ausdrücklich zustimmt, dass GS Consulting vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und er gleichzeitig bestätigt, sein Widerrufsrecht durch diesen vorzeitigen Beginn zu verlieren (z. B. durch Aktivierung einer entsprechenden Checkbox im Online-Formular).
§ 7 — Datenschutz und Geheimhaltung
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aller personenbezogenen Daten des Bewerbers sowie des Unternehmens erfolgt streng vertraulich, ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des TDDDG und in genauer Übereinstimmung mit der separaten Datenschutzerklärung von GS Consulting.
§ 8 — Haftung und Haftungsausschluss bei Behördenentscheidungen
(1) GS Consulting haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet GS Consulting nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln.
(2) GS Consulting übernimmt keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Verantwortung für die Entscheidungen, behördlichen Bearbeitungszeiten, unerwartete Visumsablehnungen oder behördliche Verzögerungen seitens staatlicher Organe (insbesondere deutsche Botschaften, Konsulate, die Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörden oder zuständige Anerkennungsstellen). Das Risiko einer behördlichen Ablehnung oder Verzögerung trotz ordnungsgemäßer und vollständiger Einreichung der Unterlagen trägt allein der Kunde.
§ 9 — Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vermittlungs- und Beratungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden. Bereits entstandene Ansprüche auf Erstattung von Drittkosten oder Honoraren für bereits vollständig erbrachte, kostenpflichtige Zusatzleistungen bleiben von einer Kündigung ausdrücklich unberührt.
§ 10 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern es sich bei dem suchenden Unternehmen um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Sitz von GS Consulting (Leimen / Heidelberg) als exklusiver Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbart.
§ 11 — Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
